Bis jetzt war es anscheinend üblich, dass die
Kärntner Landespolitik sich in ihrer
Energiepolitik von der E-Wirtschaft beeinflussen ließ, ungeachtet dessen, dass eine Privatisierung stattgefunden hatte und die Politik
darauf zu achten hätte, dass privatwirtschaftliche Interessen volkswirtschaftlichen unterzuordnen wären. Kritiker wurden abgetan, energiewirtschaftskritische Politiker nicht gehört.
Am Thema Windkraft zerbrach dieses System. Obwohl eine
millionenteure Werbekampagne geführt wurde, teurer wahrscheinlich als jeder Landtagswahlkampf, obwohl versucht wurde, alle Sozialpartner und Interessensverbände, NGO bis hin zur Kirche zu vereinnahmen, gab es ein
klares Bekenntnis der Kärntnerinnen und Kärntner zur Erhaltung der Kärntner Bergwelt und wer das nur als parteipolitisches Spiel abtut, liegt sträflich falsch!
Jetzt das Ergebnis geringzuschätzen, indem man unterstellt, dass die Wählerinnen und Wähler keine einhellige Meinung hätten,
ist politischer Sprengstoff - da wird jedes demokratische Vorgehen infrage gestellt.
Das Ergebnis ist zu akzeptieren und bestmöglich umzusetzen. Und Energiepolitik muss in Zukunft breiter und mit der Bevölkerung im Dialog diskutiert und umgesetzt werden - die nächsten Baustellen sind die Nutzung der Wasserkraft im Mölltal und der Ausbau der Stromnetze.
Erich Auer
Naturschutzbeirat Land Kärnten und Naturschutzreferent Alpenverein
Zonierung
Wenn Chefredakteur Fercher kürzlich meinte, dass als Kompromiss des Ergebnisses der Volksbefragung die von Schuschnig/Gruber spät propagierte Zonenverordnung, wonach sieben Gemeinden für die Errichtung von Windrädern in Frage kämen, umgesetzt werden sollte, dann übersieht er dabei, dass dem schwere rechtliche Hürden entgegenstehen.
Eine solche Verordnung müsste auf Basis eines Gesetzes beschlossen werden. Dieses Gesetz existiert derzeit nicht, sondern vielmehr verbietet das im Landtag beschlossene "Erneuerbare Energiengesetz" sogar eine derartige Zonierung, weil Ausschlusskriterien vom absoluten Vorrang der erneuerbaren Energien darin nicht vorgesehen sind. Es müsste zuerst dieses Gesetz dahingehend novelliert werden, dass Ausnahmen in Form von Zonen und Ausschlussgebieten überhaupt möglich sind. Auch das Kärntner Raumordnungsgesetz wäre in zwei Passagen zu ändern.
Darüber hinaus ist noch ein weiterer rechtlicher Aspekt zu beachten, der bei bereits im Verwaltungsverfahren befindlichen und bei genehmigten Windkraftprojekten schlagend werden kann und bei einer möglichen Lösung berücksichtigt werden muss: nämlich, dass Errichtungsgesellschaften darauf vertrauen konnten, dass sie die Genehmigung zur Errichtung erhalten, sofern keine formellen oder materiellen Hindernisse der Genehmigung entgegenstehen. Das heißt, dass sie sämtliche bisher getätigten Aufwendungen als Schadenersatzanspruch gegen die Landesregierung geltend machen könnten.
Selbst bei Beseitigung dieser Rechtsprobleme stellt sich die politische Frage, ob man
gegen den Willen der Bevölkerung- die Errichtung von Windrädern durchsetzen will. Andererseits bedeutet es, dass trotz eines Abstimmungsergebnisses in der betroffenen Gemeinde mit Ja zum Verbot die Errichtung schwer verhindert werden kann.
Dr. Arnold Riebenbauer,
Richter i. R., Seeboden
Da wird an der Demokratie genagt
Herbert Jungwirth, Assling im April 2024
Verzögerungstaktik sofort beenden
Klagenfurt, 16.01.2025 - Arbeitsgespräch: Derzeit können in ganz Kärnten neue Windkraftprojekte eingereicht werden.
Regierung soll Volksentscheid akzeptieren und gesetzlichen Schutz der Berge umsetzen, statt weitere "Kompromiss-Runden" zu veranstalten.
Kreiner als Koordinator völlig untragbar
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