
Das
Kärntner Musterverfahren rund um das
Acoustic Lakeside Festival ist endgültig entschieden und hat Bedeutung für die
sozialversicherungsrechtliche Behandlung ehrenamtlicher Vereinsarbeit in Österreich. Ausgangspunkt war eine Kontrolle der Finanzpolizei beim Festival 2023. Dabei wurde dem veranstaltenden Verein vorgeworfen, 192 mitarbeitende Vereinsmitglieder nicht vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung angemeldet zu haben. Daraus entstanden zunächst Verwaltungsstrafen von insgesamt rund 140.000 Euro.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies am 3. Juli 2026 die Revision des Amtes für Betrugsbekämpfung ab. Entscheidend ist die Feststellung, dass nicht jede Arbeitsleistung eines Vereinsmitglieds für seinen Verein automatisch ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis darstellt. Arbeiten Mitglieder unentgeltlich zur Verwirklichung eines gemeinsamen ideellen Vereinszwecks mit, kann diese Tätigkeit vielmehr als Beitrag im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft angesehen werden. In diesem Fall besteht grundsätzlich keine Pflichtversicherung als Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer und damit auch keine entsprechende Anmeldepflicht bei der Sozialversicherung.
Auch organisatorische Vorgaben und die Einbindung der Helfer in den Festivalbetrieb führen für sich allein noch nicht zu einem Dienstverhältnis. Ebenso wurden beim Acoustic Lakeside Verpflegung, Getränke, geringwertige Sponsorengeschenke und der kostenlose Festivalzutritt nicht automatisch als Arbeitsentgelt gewertet. Entscheidend ist, ob solche
Vorteile aus der Vereinsmitgliedschaft entstehen oder als konkrete
Gegenleistung für die geleistete Arbeit gewährt werden.
Das Urteil ist allerdings kein Freibrief. Wird ein Vereinsmitglied tatsächlich für seine persönliche Arbeitsleistung bezahlt oder entspricht die Tätigkeit nach den tatsächlichen Umständen einem Beschäftigungsverhältnis, kann weiterhin Sozialversicherungspflicht bestehen.
Maßgeblich sind daher immer die tatsächlichen Verhältnisse. Die Entscheidung schafft dennoch wichtige Orientierung für Kultur-, Sport- und andere Vereine, die bei Veranstaltungen auf die freiwillige Mitarbeit ihrer Mitglieder angewiesen sind.
PDF Download
EINLADUNG
An alle, die für Neues und Gutes brennen und in der Lage sind, über den Tellerrand zu blicken. Jederzeit gerne. Keine Sorge: Nichtstun und "scheinbar fehlerfrei" alles beim Alten zu lassen, ist die schlechtere Option.

Seit einer gefühlten Ewigkeit viele hundert Stunden pro Jahr recherchieren, texten, telefonieren, E-Mails beantworten, sich Dorfdiskussionen respektvoll stellen, damit Einheimische, Freunde und Gäste stets einen aktuellen und guten Termin- und Themenüberblick über das Dorf haben.
Wenn dir das etwas wert ist, DANKE!
1-Klick-PayPal-Donation
Ingo Ortner | T +43 699 12647680
info@bergsteigerdorf-mauthen.at